Kastrationspflicht

 

Bundestierschutzgesetz Tierhalteverordnung § 12 (Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen) Punkt 10:

“Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben”.

Im Klartext bedeutet dies, dass seit 1.1.2005 alle Freigänger-Katzen kastriert werden müssen. Ausnahmen bestätigen aber die Regel. Siehe oben.

Ich persönlich finde dieses Gesetzt sehr sinnvoll! Vor allem die streunenden, verwilderte Hauskatzen stellen ein ökologisches Problem dar. Sie vermehren  sich sehr schnell und können ganze Biotope “ausräumen”. Vorweg: Keiner muss Angst haben, dass Katzen aussterben. Glaubt mir - etwa 2/3 unserer betreuten Tiere im Vorarlberger Tierschutzheim sind Samtpfoten. Jährlich nehmen wir etwa 300 Katzenbabys auf.

Der Eingriff selbst ist absolute Routine und findet unter Vollnarkose statt. Ziel einer Kastration ist es, die weitere Produktion von Hormonen zu unterbinden. Dies geschieht durch die Entfernung der Keimdrüsen. Dabei ist es vollkommen egal, ob es sich um männliche Keimdrüsen (beide Hoden), oder um weibliche Keimdrüsen (beide Eierstöcke) handelt. Man kastriert also sowohl männliche als auch weibliche Katzen.

 

Wann soll eine Katze/Kater kastriert werden?

Kätzinnen werden mit etwa vier bis fünf Monaten geschlechtsreif. Ihre Empfängnisbereitschaft äußern sie in der sogenannten Rolligkeit. Dabei schreien sie oft ausdauernd (gern auch nachts), walzen sich rollend und präsentieren ihr Hinterteil. Diese Rolligkeiten wiederholen sich, vor allem im Frühjahr und im Herbst.  Manche Katzen entwickeln eine Dauer-Rolligkeit. Der beste Zeitpunkt für die Operation ist noch vor der Geschlechtsreife. Etwa 10 - 14 Tage nach dem Eingriff werden zwei bis drei Fäden gezogen.

Kater zeigen ihre Geschlechtsreife durch hormonell bedingte Geruchsstoffe im Urin, der für unsere Nasen dann sehr übel und penetrant riecht. Die Geschlechtsreife tritt meistens mit fünf bis sechs Monaten ein. Daher sollte ein Kater spätestens mit sechs Monaten kastriert werden. Die Wunden sind so klein, dass sie nicht vernäht werden müssen.

 

Was kostet eine Kastration?

In Vorarlberg im Durchschnitt etwa 45 Euro für einen Kater und 85 Euro für eine Kätzin.

 

Gibt es finanzielle Unterstützung?

Ja! Für sozial Schwache und Katzen von Bauernhöfen gibt es eine Ermäßigung von 50 Prozent. Die Tierärzte verzichten auf einen Teil ihres Honorars, der Rest wird von einer Liechtensteiner Stiftung und der Vorarlberger Landesregierung bezahlt. Für verwilderte, Streunerkatzen muss nichts bezahlt werden. Kostenübernahme von 100 Prozent.